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   BGH, 24.01.2023 - IV ZR 18/22   

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https://dejure.org/2023,2217
BGH, 24.01.2023 - IV ZR 18/22 (https://dejure.org/2023,2217)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2023 - IV ZR 18/22 (https://dejure.org/2023,2217)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2023 - IV ZR 18/22 (https://dejure.org/2023,2217)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 552a Satz 1 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 4 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 VVG-InfoV

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen der Schließung eines Restaurants im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen der Schließung eines Restaurants im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Erweiterung des Deckungsschutzes durch Produktinformationsblatt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 739
  • VersR 2023, 719

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.01.2022 - IV ZR 144/21

    Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - IV ZR 18/22
    Mit Urteil vom 26. Januar 2022 (IV ZR 144/21, BGHZ 232, 344) hat der Senat entschieden, dass bei einer Bedingungslage wie der dort maßgeblichen Versicherungsschutz nur für Betriebsschließungen besteht, die zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern angeordnet werden.
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 255/02

    SIM-Lock II

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - IV ZR 18/22
    Die grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen erst nach Einlegung der Revision steht einer Revisionszurückweisung durch Beschluss nicht im Wege (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Januar 2005 - I ZR 255/02, NJW-RR 2005, 650 unter II 1 [juris Rn. 6 f.]).
  • BGH, 21.02.2024 - IV ZR 94/23
    Die grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen erst nach Einlegung der Revision steht einer Revisionszurückweisung durch Beschluss nicht im Wege (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2023 - IV ZR 18/22, VersR 2023, 719 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 21.02.2024 - IV ZR 343/22
    Die grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen erst nach Einlegung der Revision steht einer Revisionszurückweisung durch Beschluss nicht im Wege (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2023 - IV ZR 18/22, VersR 2023, 719 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 29.11.2023 - IV ZR 61/23

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

    Die grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen erst nach Einlegung der Revision steht einer Revisionszurückweisung durch Beschluss nicht im Wege (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2023 - IV ZR 18/22, VersR 2023, 719 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 29.11.2023 - IV ZR 322/22

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Renten- und eines

    Die grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen erst nach Einlegung der Revision steht einer Revisionszurückweisung durch Beschluss nicht im Wege (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2023 - IV ZR 18/22, VersR 2023, 719 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 21.02.2023 - VIII ZR 106/21

    Anforderungen an die formelle Wirksamkeit einer Mieterhöhungserklärung wegen

    Die grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen erst nach Einlegung der Revision steht einer Revisionszurückweisung durch Beschluss nicht im Wege (BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2023 - IV ZR 18/22, juris Rn. 14; vom 9. September 2014 - IV ZR 99/12, VersR 2015, 126 Rn. 7; vom 20. Januar 2005 - I ZR 255/02, NJW-RR 2005, 650 unter II 1; siehe auch Senatsbeschluss vom 25. Januar 2022 - VIII ZR 337/20, juris Rn. 13 f.).
  • OLG Saarbrücken, 24.05.2023 - 5 U 61/22

    Rückabwicklung eines privaten Rentenversicherungsvertrages nach Widerruf durch

    Da § 7 Nr. 1 AVB wegen der Fälligkeit und Höhe der Beiträge auf den Versicherungsschein verweist und dieser keine Vereinbarungen zur Beitragsfälligkeit enthielt - diesbezügliche Angaben im Produktinformationsblatt (§ 4 VVG InfoV) sind ersichtlich bloß informatorischer Natur und ersetzen eine vertragliche Vereinbarung nicht (vgl. zur Qualität solcher Angaben auch BGH, Beschluss vom 24. Januar 2023 - IV ZR 18/22, juris) - war der Erstbeitrag nach § 152 Abs. 3 VVG (erst) "unverzüglich nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins" zu zahlen.
  • BGH, 27.09.2023 - IV ZR 123/21

    Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge und Nutzungsersatz aus

    Die grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen erst nach Einlegung der Revision steht einer Revisionszurückweisung durch Beschluss nicht im Wege (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2023 - IV ZR 18/22, VersR 2023, 719 Rn. 14 m.w.N.).
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